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Vorgehensweise beim Abschluss eines Reservierungsvertrags

Die Reservierung ist eine Dienstleistung, die dazu dient, dass die ausgesuchte Immobilie niemand anders kaufen kann. Während der Reservierungsfrist hat der Interessent die Gewissheit, dass er alles Erforderliche zum Abschluss des anschließenden Vorvertrages erledigen kann, weil die Immobilie keinem anderen Interessenten angeboten wird. Mit Abschluss des Vorvertrages ist die Pflicht verbunden, eine Anzahlung von 15 % des Kaufpreises der Wohnung zu leisten – deshalb ist es angeraten, bereits vor Abschluss dieses Vertrags definitiv die Finanzierung von 100 % des Kaufpreises gesichert zu haben.

Mündliche Reservierung

Noch vor Abschluss des Reservierungsvertrags gibt der Zukünftige Verkäufer dem Interessenten die Möglichkeit, eine vorläufige mündliche Reservierung vorzunehmen. Die mündliche Reservierung kann telefonisch, per E-Mail, mit unserem Kontaktformular oder persönlich erfolgen. Aufgrund der mündlichen Reservierung wird die Immobilie für den Interessenten für die Dauer von drei Werktagen reserviert. In dieser Zeit bietet der Zukünftige Verkäufer die Immobilie keinem Anderen an. Damit die Reservierung jedoch weiterläuft, muss der Interessent während dieser Frist einen Reservierungsvertrag schließen.

Bei Ablaufen der Frist von 3 Werktagen ohne Abschluss des Reservierungsvertrags wird die Immobilie anderen Interessenten angeboten.

Mit der mündlichen Reservierung sind keinerlei Gebühren verbunden, sie kann jederzeit ohne jegliche Sanktionen aufgehoben werden.

Der Zukünftige Verkäufer behält sich jedoch die Möglichkeit vor, die mündliche Reservierung abzulehnen (z. B. bei Missbrauch des Reservierungssystems, wie etwa durch wiederholte Reservierung ohne nachfolgenden Vertragsabschluss, Reservierung von mehreren Wohnungen innerhalb eines Projekts, Reservierung mit offensichtlich falschen Angaben, parallele Reservierung durch mehrere Interessenten u.ä.)